Mehr als die klassische Steuerberatung

Arbeitnehmer

Vielleicht haben Sie in Ihrem Bekanntenkreis bereits erste Erfahrungen gemacht:



Ihr Arbeitskollege schwört auf seine Photovoltaikanlage - und sagt Ihnen, damit könne man sogar "so ganz nebenbei" Geld verdienen. Stromkosten hat er auch keine mehr - denn er produziert seinen eigenen Strom. Damit ist er unabhängig von externen Stromversorgern und zukünftigen Preiserhöhungen für Strom. Im Gegenteil, er bekommt sogar noch Geld für den Strom, den er gar nicht selbst verbraucht.



Ein anderer Arbeitskollege hat sich ein Blockheizkraftwerk einbauen lassen. Das produziert Wärme und Energie für seinen Privathaushalt. Diese Energie kann er auch selbst verbrauchen, überschüssig produzierte Energie ebenso ins öffentliche Stromnetz einspeisen.



Ein Nebenerwerbs-Landwirt in Ihrem Bekanntenkreis hat kürzlich sogar sein komplettes Scheunendach mit Photovoltaik-Zellen bestückt. Und beliefert regelmäßig die kommunale Biogasanlage mit "Abfallstoffen" aus seiner Landwirtschaft. Auch dafür bekommt er eine finanzielle Vergütung.



Nur bei den folgenden Fragen ist sich keiner so wirklich sicher:

 

  • Wie funktioniert das alles steuerlich?
  • Bin ich als Arbeitnehmer plötzlich Unternehmer wegen meiner Photovoltaikanlage oder meinem Blochheizkraftwerk?
  • Welche Anmeldungen muss ich bei wem machen, damit alles seinen ordnungsmäßigen Gang geht und ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?
  • Sollte ich die Investion in einer Anlage eher finanzieren oder mit eigenem Geld kaufen?
  • Wie wirkt sich ein Gewinn aus meiner Anlage steuerlich aus? Werde ich mit hohen Steuern "bestraft"?

Wir bieten Ihnen u. a. in den folgenden Bereichen unsere kompetente Hilfe an:

 

 

Erstberatungspaket Photovoltaikanlage / Blockheizkraftwerk

 

  • Anmeldepflichten (Finanzamt, Bundesnetzagentur, Gewerbeamt?)
  • Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
  • Eigen- oder Fremdfinanzierung der Anlage?
  • Wie rentabel ist die Investition in eine Anlage?
  • Wie kann ich eine vorherige Dachsanierung steuerlich geltend machen?
  • Was muss ich beachten, wenn ich Dachflächen anmieten möchte?
  • Welche Finanzierungsalternativen gibt es für eine Photovoltaikanlage?
  • Wie bekomme ich vom Finanzamt meine Umsatzsteuer-Erstattung?
  • Wie führe ich die Umsatzsteuer aus meinen Einspeisevergütungen ans Finanzamt ab?
  • Muss ich wegen der Investition möglicherweise Steuern nachzahlen?

 

 

Gemeinschaftlicher Betrieb (bei größeren Anlagen)

 

  • Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperationsformen
  • Berechnung der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen
  • Festlegung eines Businessplans für die neue Gesellschaftsstruktur (große Anlagen)

 

 

Nutzen Sie unsere mehr als 10-jährige Beratungspraxis auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und vereinbaren Sie mit uns einfach einen Beratungstermin - damit Sie sich alle Vorteile aus Ihrer Anlage sichern können.

 

 

Sprechen Sie uns einfach an - wir beraten Sie gerne zu Ihrer Anlage!

 

So erreichen Sie uns

Kontakt zu uns

Steuerkanzlei Wilm
Dipl.-Kfm. Roland Wilm
Steuerberater
Veitsberg 2
97618 Hohenroth 

Tel: 09771 / 63 07 99-3
Fax: 09771 / 63 07 99-4

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Sprechzeiten

Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

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